Fördermittel
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Mit dem AFP setzt das Land Niedersachsen die Investitionsförderung im Rahmen von PROFIL auch in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 fort. Es erfolgt eine Förderung mit Zuschüssen. Gefördert werden Maßnahmen von landwirtschaftlichen Betrieben.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
Stallbauten für:
- Milchvieh und Nachzucht
- Rindermast
- Ferkelproduktion und -aufzucht
- Schweinemast
- Geflügel
- Pferde
Hallenbauten zum:
- Unterstellen von Maschinen
- Lagern von Getreide, Kartoffeln, Ost und Gemüse
- Bewegen von Pferden
Gewächshäuser
Maschinen in der Innenwirtschaft
Eine Bestandsaufstockung ist außer in den Bereichen Mastschweinehaltung, Umstellung von Käfig- auf Kleingruppenhaltung und Mastgeflügelhaltung möglich.
Förderfähig sind Investitionen zwischen 30.000,- € und 1,5 Mio. € netto Bau- bzw. Anschaffungskosten. Die Zuschusshöhe beträgt 25 %, bei Erfüllung besonderer Anforderungen 30 % der Nettokosten. Für die Finanzierung der übrigen Kosten können Eigenmittel eingesetzt werden. Eine Vorgabe für Darlehensaufnahme und -laufzeiten ist nicht vorgesehen.
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- AFP
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Fördermittel des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) in
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