Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG
1. Einleitung
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH setzt sich dafür ein, ihre digitale Präsenz – insbesondere die Website https://www.nlg.de/ – barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu entsprechen.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website erfüllt die Anforderungen derzeit teilweise. Bestimmte Inhalte und Funktionen sind aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.
2.1 Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und werden überarbeitet oder ersetzt.
- Einzelne Bilder enthalten keinen Alternativtext – diese werden laufend ergänzt.
- Ältere Videos sind nicht mit Untertiteln versehen. Neue Videos erfüllen die Anforderungen.
2.2 Wirtschaftlich nicht zumutbare Anpassungen
- Kartendarstellungen (z. B. Bauplatzdatenbank): Die Anzeige von Geodaten ist aktuell technisch nicht vollständig barrierefrei umsetzbar.
- Ältere Inhalte: Vor dem Inkrafttreten der aktuellen Standards veröffentlichte Inhalte können Mängel aufweisen. Neue Inhalte werden barrierefrei bereitgestellt.
3. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Inhalte in zugänglicher Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mit Angabe der betroffenen Seite.
- E-Mail: barrierefrei@nlg.de
- Telefon: 0511 / 1211-0
- Postanschrift:
Niedersächsische Landgesellschaft mbH
Arndtstraße 19, 30167 Hannover
4. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb angemessener Zeit keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Niedersachsen wenden:
Zentrale Stelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
Lavesallee 6
30169 Hannover
Telefon: +49 511 120-0
E-Mail: poststelle@mi.niedersachsen.de
Website: https://mi.niedersachsen.de
5. Marktüberwachung
Die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfolgt in Niedersachsen durch die staatliche Gewerbeaufsicht. Für Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an:
Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
(genaue Zuständigkeit je nach Einzelfall)
Website: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
6. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung unter Einbeziehung externer Prüfverfahren.