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Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht

In den letzten Jahren drängten vermehrt außerlandwirtschaftliche Investoren auf den Bodenmarkt, um landwirtschaftliche Flächen zur Geldanlage aufzukaufen. Es besteht die Gefahr, dass der Landwirtschaft auf diese Weise Flächen entzogen werden, die sie dringend benötigt. Die Landwirte sind auf Bodeneigentum angewiesen, um ihre Betriebe sicher führen zu können. 

In diesem Zusammenhang übt die NLG das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht für Landwirte aus, wenn Investoren landwirtschaftliche Flächen erwerben wollen. Die NLG übernimmt damit vom Land Niedersachsen eine hoheitliche Aufgabe.

Haben Sie Kenntnis von einem Verkauf an einen Nichtlandwirt? Dann sprechen Sie uns an oder fragen Sie bei der Genehmigungsbehörde Ihres Landkreises nach. Einige Landkreise veröffentlichen auch auf Ihren Internetseiten die aktuellen Vorgänge dazu. 

Wir üben für Landwirte das Vorkaufsrecht aus und übernehmen alle rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Risiken der Umsetzung. Sie erwerben nach erfolgreicher Umsetzung die Flächen zu einem vorher feststehenden Kaufpreis von uns.
 

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