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Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht

Landwirte sind auf Bodeneigentum angewiesen, um ihre Betriebe sicher führen zu können. In den letzten Jahren sind jedoch vermehrt außerlandwirtschaftliche Investoren auf den Bodenmarkt gedrungen, um landwirtschaftliche Flächen als Geldanlage aufzukaufen. Somit besteht die Gefahr, dass der Landwirtschaft Flächen entzogen werden, die sie dringend benötigt.

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) übernimmt vom Land Niedersachsen eine hoheitliche Aufgabe, indem sie das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht für Landwirte ausübt, wenn Investoren landwirtschaftliche Flächen erwerben wollen.

Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts übernehmen wir alle rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Risiken der Umsetzung. Die Landwirte erwerben nach erfolgreicher Umsetzung die Flächen von uns zu einem vorher feststehenden Kaufpreis.

Haben Sie Kenntnis von einem Verkauf an einen Nichtlandwirt? Sprechen Sie uns gerne an oder fragen Sie bei der Genehmigungsbehörde Ihres Landkreises nach. Einige Landkreise veröffentlichen die aktuellen Vorgänge dazu auch auf Ihren Internetseiten. 

 

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